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Frankreich als erstes EU-Land: Social-Media-Verbot für unter 15-Jährige beschlossen

today22.07.2026

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Paris – Frankreich führt als erstes Land der Europäischen Union ein weitgehendes Verbot von Social-Media-Nutzung für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren ein. Nachdem der Senat am Dienstag bereits mit breiter Mehrheit zugestimmt hatte, billigte am Abend auch die Nationalversammlung das Gesetz. Es soll noch nach den Sommerferien in Kraft treten.

Für neue Konten gilt das Verbot bereits ab dem 1. September 2026. Bestehende Profile von unter 15-Jährigen müssen innerhalb einer Übergangsfrist bis zum 1. Jänner 2027 geschlossen werden. Präsident Emmanuel Macron kündigte an: „In dieser Zeit werden wir die schon existierenden Konten von unter 15-Jährigen schließen.“

Zusätzlich wird das Verbot von Mobiltelefonen an Schulen auf die Oberstufe ausgeweitet.

Keine Strafen für Kinder und Eltern

Das Gesetz sieht keine Strafen für betroffene Jugendliche oder deren Eltern vor. Stattdessen sind die Plattformen selbst für die Altersüberprüfung verantwortlich. Sie müssen ein von der französischen Datenschutzbehörde genehmigtes Verifikationssystem einsetzen. Die Berichterstatterin der Nationalversammlung, Laure Miller, zeigte sich zuversichtlich: „Aus meiner Sicht sind die Plattformen weitgehend vorbereitet.“

Macron bezeichnete das Gesetz als „großen Fortschritt“ und sagte in einem Online-Video: „Frankreich öffnet in Europa den Weg für den Schutz unserer Kinder und Jugendlichen.“ Das Vorhaben war eine der prioritären Projekte seiner letzten Amtszeit.

Australien als warnendes Beispiel

Australien hatte weltweit als erstes Land ein ähnliches Verbot eingeführt. Dort zeigte sich jedoch nach einem halben Jahr, dass viele Jugendliche die Regelung leicht umgehen konnten – etwa durch falsche Altersangaben. In der Folge verschärfte die Regierung die Kontrollen und erhöhte die Strafen für Plattformen.

Ziel: Schutz vor gesundheitlichen Risiken

Das französische Gesetz soll vor allem gesundheitsschädliche Auswirkungen sozialer Netzwerke auf Heranwachsende verringern. Dazu zählen Suchtverhalten, Cybermobbing, Schlafstörungen, unrealistische Körperbilder sowie ein erhöhtes Risiko für Angststörungen und Depressionen.

Ausnahmen und Sonderregelungen

Ausgenommen sind unter anderem Online-Lexika und Bildungsangebote. Für Plattformen wie WhatsApp und YouTube gibt es eine Sonderregelung: Nur Bereiche, die sozialen Netzwerken entsprechen (z. B. Sharing-Funktionen und Kommentarfelder), fallen unter das Verbot. Das reine Anschauen von Videos oder private Nachrichten bleiben erlaubt.

EU-weite Entwicklung

Die EU-Kommission hatte Frankreich kürzlich aufgefordert, das Gesetz mit europäischem Recht abzustimmen. Laut Miller ist dies nun erfolgt. Auf EU-Ebene plant die Kommission eigene Regelungen. Experten empfehlen gestaffelte Altersgrenzen, wobei Kleinkinder unter drei Jahren gar keine Bildschirmzeit haben sollen.

Österreich plant Verbot ab 14 Jahren

Auch Österreich gehört zu den Vorreitern in der EU. Die Regierung strebt eine Altersgrenze von 14 Jahren an. Die Altersverifikation soll über die ID Austria erfolgen. Das Vorhaben muss noch mit der EU abgestimmt werden. Unklar ist bislang, welche Plattformen genau betroffen sein werden und ob es Ausnahmen geben wird.

Written by: AUDIXO REDAKTION

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